Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. In Erwägung der seit der umterm 11. Nov. vorigen Jahres erlassenen Verordnung wegen der Gerichtsstellen und Instanzen in Unserm Herzogthum weiter eingetretenen Verhältnisse haben Wir Uns bewogen gesehen, als Nachtrag folgendes zu verordnen und zu Jedermanns Wissenschaft gelangen zu lassen ... Gegeben Biebrich den 8ten und Weilburg den 18. Dec. 1807
Gespeichert in:
- Weitere Titel:
- souveräner Unserem Herzogtum
- Hauptverfasser:
- ,
- Format:
- Elektronisch E-Book
- Sprache:
- Deutsch
- Veröffentlicht:
-
[S.l.]
[1807]
- Umfang:
- [1] Bl.
- Anmerkungen:
- Format: ca. 35,2 x 21,5 cm. - Satzspiegel: ca. 22,3 x 13,1 cm
- Bibliographische Verweise:
- Sekundärform:
-
Publikationsart: Digitalisierte Ausg. Verlag: Koblenz: Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz Publikationsdatum: 2012 Überordnung: dilibri - digitale Sammlung Rheinland-Pfalz - Bezugswerke:
-
Elektronische Reproduktion von: Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. In Erwägung der seit der unterm 11. Nov. vorigen Jahres erlassenen Verordnung wegen der Gerichtsstellen und Instanzen in Unserm Herzogthum weiter eingetretenen Verhältnisse haben Wir Uns bewogen gesehen, als Nachtrag folgendes zu verordnen und zu Jedermanns Wissenschaft gelangen zu lassen ... Gegeben Biebrich den 8ten und Weilburg den 18. Dec. 1807
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