Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor! Liebe Getreue: Nachdem Wir gnädigst verordnet haben, und wollen, daß auf die aus denen Cameral-Rhent und Lager-Bücheren von denen streitenden Theilen etwa vorbringende Extractus, es seyen dann selbige von Unserm Hoff-Cammer Secretario ihrer Richtigkeit halber attestiret, keine rechtliche Reflexion genommen werden solle ... Düsseldorff den 5ten Aprilis 1758
Gespeichert in:
- 1. Verfasser:
- Format:
- Buch
- Sprache:
- Deutsch
- Veröffentlicht:
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[Düsseldorf]
1758
- Bestände:
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Sonderlesesaal: DGV272(4):35
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- Umfang:
- 1 ungezähltes Blatt 4o
- Anmerkungen:
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Verordnung betreffend die Richtigkeit von Urkunden
Autopsie nach Ex. der ULB Düsseldorf - Bibliographische Verweise:
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VD18 90640586, vd18
- Anmerkungen:
- In Fraktur. - Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
- Schlagworte:
- Bezugswerke: