Gründliche Deduction und Anweisung, Daß Das Hohe Ertz-Stifft Mayntz in Ergreiffung der Possession des Frey-Gerichts zum Hanauischen Antheil Sr. Fürstl. Durchleucht dem Herrn Land-Graffen Wilhelm zu Hessen-Cassel vorgekommen, folglich in apprehensa anteriori possessione umb da mehr zu manuteniren seye, als solche ... Und also ex plurimis capitibus ohnhintertreiblich colorirt und bevestiget ist Zu dem End verfasset, Damit die Sub- & Obreptio des an Seiten Ihrer Fürstl. Durchl. des Herrn Land-Graffen Wilhelm zu Hessen-Cassel Wider Ihro Churfürstl. Gnaden zu Mayntz und Dero nachgesetzte Regierung Am höchst-preißl. Kayserl. Cammer-Gericht ... ersten Anblicks in die Augen fallen möge ; mit nachgesetzten Beylagen ...
Gespeichert in:
- Weitere Titel:
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Deduktion Erzstift Mainz Ergreifung Freigerichts Anteil Durchlaucht Landgrafen Kassel koloriert befestigt Kammergericht ausgewirkten
Locorum Moeno-Mogono vicinorum pars media - 1. Verfasser:
- Format:
- Buch
- Sprache:
-
Deutsch
Latein - Veröffentlicht:
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Mayntz
Häffner
1737
- Bestände:
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Sonderlesesaal: HM-2-287(2)
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- Umfang:
- 72, 49 S., [20] Bl. : Ill.
- Anmerkungen:
- Enth. gefalteten Kupferstich: Person, Nicolaus: Locorum Moeno-Mogono vicinorum pars media
- Anmerkungen:
- Text teilw. dt., teilw. lat. Dt. Text in Fraktur
- Bezugswerke: