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Friedrich Wilhelm III. Preußen, K. (1799). Seine Königliche Majestät von Preußen sc. sc. haben nöthig erachtet, den Regiments- und Betaillons-Chefs der Armee, wie auch den Directoren sämtlicher Cadetten-Institute aufgeben zu laßen, keine junge Leute als Junker, oder Cadetten anzunehmen, ohne sich zuvor von der Aechtheit des Adels überzeuget, und den Taufschein derselben ..: Potsdam, den 7ten April 1799.

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Friedrich Wilhelm III. Preußen, König. Seine Königliche Majestät Von Preußen Sc. Sc. Haben Nöthig Erachtet, Den Regiments- Und Betaillons-Chefs Der Armee, Wie Auch Den Directoren Sämtlicher Cadetten-Institute Aufgeben Zu Laßen, Keine Junge Leute Als Junker, Oder Cadetten Anzunehmen, Ohne Sich Zuvor Von Der Aechtheit Des Adels überzeuget, Und Den Taufschein Derselben ..: Potsdam, Den 7ten April 1799. [S.l.], 1799.

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Friedrich Wilhelm III. Preußen, König. Seine Königliche Majestät Von Preußen Sc. Sc. Haben Nöthig Erachtet, Den Regiments- Und Betaillons-Chefs Der Armee, Wie Auch Den Directoren Sämtlicher Cadetten-Institute Aufgeben Zu Laßen, Keine Junge Leute Als Junker, Oder Cadetten Anzunehmen, Ohne Sich Zuvor Von Der Aechtheit Des Adels überzeuget, Und Den Taufschein Derselben ..: Potsdam, Den 7ten April 1799. 1799.

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